Bisher habe ich für den Chor die Lieder mit Capella gescannt und dann die Noten und Midifiles auf einer passwort-geschützten Webseite den SängerInnen zum Vorspielen zur Verfügung gestellt. Nach Warnung wegen Urheberrechs-Verletzung habe ich die Seiten wieder gelöscht. Ich suche jetzt Vorschläge oder Erfahrungen aus anderen Chören, wie man vorgehen könnte: z.B. eine CD für die SängerInnen erstellen mit HTML-code (d.h. die Webseiten auf CD kopieren), oder einen alten Rechner im eigenen Netz betreiben, auf den von außen mit Teamviewer oder als VPN-Server Zugriff besteht. Ich möchte jedenfalls Abmahnanwälten aus dem Weg gehen. Für Vorschläge wäre ich dankbar.
1. Möglichkeit die Chormitglieder laden sich den kostenlosen Capella Reader runter, Du schickst Ihnen die Capelladateien per Mail. Dazu müßte eine Einführung in den Reader gegeben werden.
2. Möglichkeit Spiele die Capelladateien ab und nehme das Abspielen mit Audacity auf und speichere die Aufnahme als mp3 ab. Die schickst Du ebenfalls per Mail an den Chor. Empfehlenswert ist dabei das Script Choralong einzusetzen, damit hebst Du eine Stimme hervor und schickst die laute Stimme nach rechts in der Stereoansicht, die anderen leisen Stimmern nach links oder umgekehrt
Gruß brunsbox
Progs: Capella 8 und 10; Capscan 9, Cap Melody Trainer 1.1, Tonica 16, Finale Notepad, musescore 3+4, VSTs /soundlibraries: Capella Viena Orchestra, Kontakt 4, Kontakt 7 BS: Win 11 64 bit Interessen: Chorgesang, Notensatz
Zitat von Schneemaus Bisher habe ich für den Chor die Lieder mit Capella gescannt und dann die Noten und Midifiles auf einer passwort-geschützten Webseite den SängerInnen zum Vorspielen zur Verfügung gestellt. Nach Warnung wegen Urheberrechs-Verletzung habe ich die Seiten wieder gelöscht.
Das stimmt mich doch ziemlich nachdenklich:
1. entweder der Passwortschutz ist völlig unzureichend oder 2. Chormitglieder waren nicht schweigsam genug oder 3. es handelt sich, wie bassklampfe schreibt, nur um "Bedenken"
Das ist ganz entscheidend. Ich vermute allerdings, dass du von einer Abmahnung noch weit entfernt bist.
Gruß Günter
Programme: PriMus Publisher 1.1|MuseScore Studio 4.4.3|SPP 7.0 Betriebssysteme: WIN10 Pro|Linux Mint 21.3 Musik: Notensatz (generell) und Akkordeon (von Solo bis Orchester und von E- bis U-Musik)
Es handelt sich wirklich nur um Bedenken, die Freunde (auch ein Jurist !) geäußert haben. Von Abmahnung ist noch keine Rede. Es scheint aber nicht sicher zu sein, ob man bei einem gehackten Passwort haftbar gemacht werden kann. Ich finde die Idee ganz gut mit einem alten Rechner im eigenen Netz, auf den die SängerInnen via Teamviewer oder über VPN zugreifen können, und ich hatte gehofft, dass da schon jemand Erfahrung hat. Dieser Weg scheint mir sicher zu sein. Ich werde das versuchen. Zunächst aber werde ich den von Brunsbox vorgeschlagenen Weg über den Reader nutzen. Einstweilen besten Dank !
Zitat von brunsbox 1. Möglichkeit die Chormitglieder laden sich den kostenlosen Capella Reader runter, Du schickst Ihnen die Capelladateien per Mail. Dazu müßte eine Einführung in den Reader gegeben werden.
Ich hatte seinerzeit immer die Noten in vier Dateiformaten verschickt: 1. CAPX 2. MXL (komprimiertes MusicXML, erstellt mit einem eigenen Python-Skript) 3. MIDI (direkter Export aus capella) 4. PDF (Ausdruck in PDFcreator, weil auf dem Win7-Rechner die PDFfactory nicht funktionierte)
MXL wäre nicht nötig gewesen, wenn nicht der Chorleiter und ein paar Sänger unbedingt nur mit Mac hätten arbeiten wollen, und der Chorleiter darüberhinaus auch noch mit Sibelius.
Gelegentlich hatte ich auch mit capella PlayAlong getrennte MIDI- und MP3-Dateien für die einzelnen Stimmen erzeugt.
Zitat von Schneemaus Es handelt sich wirklich nur um Bedenken, die Freunde (auch ein Jurist !) geäußert haben. [...] Ich finde die Idee ganz gut mit einem alten Rechner im eigenen Netz, auf den die SängerInnen via Teamviewer oder über VPN zugreifen können,
Wenn das ein nicht-öffentlicher, passwort geschützter Bereich einer eigenen Webpräsenz ist, wo die einzelnen Partituren nur im geschützten Bereich sichtbar sind, dann kann da m.E. eigentlich nicht viel passieren. Ob diese Website dann bei einem Webspace-Provider oder auf einem privaten Rechner gehostet ist, macht da keinen Unterschied. Man sollte dann zur Sicherheit noch über die ROBOTS.TXT den Spidern und Crowlern den Zugang zu dem privaten Verzeichnis verbieten, und auch in den META-Angaben im Kopf jeder HTML-Seite wie [tt] <meta name="robots" content="nofollow"> <meta name="robots" content="noindex"> <meta name="robots" content="noarchive"> [/tt] "nofollow" erlaubt den Suchmaschinen, die damit gekennzeichnete Seite zu indexieren, verbietet aber, den darin enthaltenen Links nachzugehen. "noindex" verbietet es, auch diese Seite zu indexieren. "noarchive" gibt an, daß das nicht z.B. im Google-Cache aufgenommen werden soll oder von der Wayback-Machine im Internat-Archiv.
Diese Angaben machen es nicht unmöglich, die Links zu verfolgen und zu indizieren oder Dokumente zu archivieren, teilen aber deutlich mit, daß es nicht erwünscht ist.
Andererseits ... wenn der Verleger das Speichern seiner Publikation in elektronischen Systemen verbietet, hat man mit dem Einscannen schon dagegen verstoßen... Aber: wo kein Kläger, da kein Richter.